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Ordnungswidrigkeiten


Die wohl am häufigsten im Straßenverkehr auftretenden Ordnungswidrigkeiten sind Geschwindigkeitsverstöße und zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Ich will Ihnen hier nicht die gängigen Tabellen mit den Geldbußen und den dazu zu vergebenden Punkten auflisten, da Sie diese Seite höchstwahrscheinlich aufgerufen haben, weil Sie schon einen Bußgeldbescheid erhalten haben. In diesem können Sie selbst sehen, welche Geldforderung gegen Sie erhoben wird und ob Ihnen Punkte angedroht werden.

Was kann der Anwalt also für Sie tun?

Er kann die Maßnahmen der Behörde auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Dies bedeutet, dass er sowohl prüft, ob formale Fehler vorliegen als auch die Richtigkeit etwaiger Messungen. Letztendlich wird er jede rechtliche Möglichkeit prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um Sie vor einem Fahrverbot oder gar einem Verlust Ihrer Fahrerlaubnis zu bewahren. Manchmal kann durch ihn auch einfach nur eingünstiger Zeitpunkt bestimmt werden, bis ein Fahrverbot in Kraft tritt. Entsprechend seiner Beratungspflicht wird er Ihnen aber auch mitteilen, wenn ein Vorgehen keinen Erfolg verspricht.

Die Kosten der anwaltlichen Vertretung werden regelmäßig -selbst bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten- vom Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherer umfasst.

Anhand der nachfolgenden kurzen Übersicht soll Ihnen ein Einblick in die möglichen Folgen eines allzu eifrigen Punktesammelns gegeben werden.

  • 4 oder 5 Punkte: Sie erhalten eine schriftliche Ermahnung verbunden mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen.

  • 6 oder 7 Punkte: Es erfolgt schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis auf den Punktestand und dem Entzug bei 8 Punkten.

  • 8 Punkte: Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt nun automatisch. Es wird eine Sperrfrist von 6 Monaten zur Neu/Wiedererteilung verhängt. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass der Betroffene ungeeignet  zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, daher wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. 

Wenn Sie erst einmal die 8-Punkte-Grenze überschritten haben, ist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erst nach 6 Monaten und bestandener medizinisch-psyschologischer Untersuchung (MPU) möglich.

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