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I. Der Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall ist immer eine belastende Angelegenheit, da er die davon Betroffenen, auch wenn glücklicherweise kein Personenschaden vorliegt, vor eine Vielzahl von Problemen stellt. So müssen diese sofort nach dem Unfall überlegen, was zu tun ist, wer zu benachrichtigen ist, wie und wo eine Reparatur in Auftrag gegeben werden soll. Damit Sie in dieser Situation nicht völlig unvorbereitet sind, sollten Sie sich die nachfolgenden Ratschläge im Gedächtnis behalten.



Verhaltensempfehlung: 

  1. Falls Personen verletzt werden, rufen Sie sofort einen Rettungswagen.

  2. Sichern Sie die Unfallstelle und rufen Sie die Polizei.

  3. Sichern Sie Beweise durch Fotografien, Handyfotos, notieren Sie Adressen von Zeugen.

  4. Wenn vorhanden, füllen Sie einen Unfallbericht aus. Sollten Sie keinen zur Hand haben, notieren Sie die Adresse des Fahrers, des Halters, das Kfz-Kennzeichen und den Namen der Versicherungsgesellschaft mit der dazugehörigen Versicherungsnummer.

  5. Suchen Sie sich einen Anwalt, der im Verkehrsrecht tätig ist.



Wichtige Hinweise:

- Sie müssen am Unfallort nichts eingestehen und sich bei Kontaktaufnahme durch die gegnerische

  Versicherung nicht auf etwaige Vorschläge einlassen.

- Sie haben die freie Wahl der Werkstatt, des Sachverständigen und Ihres Anwalts.

- Lassen Sie sich keinen Mietwagen zum Unfallersatztarif vermieten! Seien Sie vorsichtig, damit Sie

  nicht auf Kosten sitzen bleiben, weil die gegnerische Versicherung überhöhte Tarife nicht

  übernehmen muss.

  Fragen Sie nach normalen Miettarifen und fragen Sie auch bei anderen Mietwagenfirmen nach einem

  Fahrzeug zum normalen, nicht unfallbedingten Tarif.

 

Von kleinen Bagatellschäden abgesehen zahlt regelmäßig die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung.

 

Der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt wird die Unfallregulierung übernehmen und Ihre sämtlichen Ansprüche wie Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haushaltführungschaden, etc. prüfen und durchsetzen.

Er berät Sie bei Fragen zur Haftungsquote, 130%-Regelung und Restwertangeboten für Ihr beschädigtes Fahrzeug. Es mag schwerfallen, aber manchmal lohnt sich leider auch die Reparatur eines noch so zuverlässigen Autos aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr.

Da die Trennung in solchen Fällen, besonders unangenehm ist, sollten die rechtlichen Voraussetzungen genau geprüft werden. Weiterhin kann ein Anwalt die bei der Schadenregulierung

 

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