Kompetenzen
Die Kanzlei Brandt bearbeitet vor allem die Tätigkeitsschwerpunkte des Strafrechts und des Verkehrsrechts. Es empfiehlt sich die Beauftragung der Kanzlei, sobald Sie Kenntnis von einem laufenden Verfahren haben oder Ihnen etwas zugestoßen ist. Zögern Sie nicht bei Verhaftung oder Durchsuchung anzurufen.
Die Kanzlei Brandt vertritt Sie daher insbesondere auf folgenden Gebieten:
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, etc.)
- Straftaten gegen das Vermögen (Betrug, Untreue, etc.)
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sexuelle Belästigung, Mißbrauch, Vergewaltigung, etc.)
- Straftaten gegen das Eigentum (Diebstahl, Raub, etc.)
- Unfallflucht
- Nötigung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Trunkenheit im Verkehr
- Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung und Geschwindigkeitsverstößen
- Fahrerlaubnisentzug wegen Alkoholverstoßes und Drogen
- Unfallregulierung
- Schmerzensgeld
Bitte zögern Sie nicht bei Unklarheiten über Ihr Rechtsproblem nachzufragen. Sie werden gerne an einen kompetenten Kollegen verwiesen.